Bei Vorlage des Familien- und Sozialpasses der Stadt Bühl werden die Tarife der Musikschule um 20 % für Schüler bis max. 21. Lebensjahr ermäßigt. Der Bühler Familien- und Sozialpass 2021 kann ab sofort beantragt werden.
Das Antragsformular und den Flyer erhalten Sie hier:
20201202_flyer_familien-sozialpass
Damit die Ermäßigung auch für 2021 gewährt werden kann, muss die Ausstellung und Abholung des Familienpasses bis zum 19.03.2021 erfolgt sein. Ansonsten ist eine rückwirkende Anrechnung auf die Musikschulentgelte leider nicht möglich.